2. Rheinbrücke: SGD Süd favorisiert klar Nordbrücke
Neustadt an der Weinstraße / Wörth / Karlsruhe – Die SGD Süd weist darauf hin, dass sie weiterhin klar die Variante „Nordbrücke“ favorisiert. Bereits im Raumordnungsverfahren, das 2006 von der SGD Süd abgeschlossen wurde, wurde die nördlich verlaufende Trasse unter Abwägung aller vorgetragenen Belange als raumverträglich eingestuft.
Im Rahmen des nun laufenden Planfeststellungsverfahrens hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) die Stellungnahme der SGD Süd eingeholt. Die SGD Süd hat dabei darauf verwiesen, dass sie nach wie vor die bereits raumordnerisch geprüfte nördliche Trasse favorisiert.
Bestandteil dieser Stellungnahme der SGD Süd sind aktuelle naturschutzrechtliche Belange und Hinweise, die in jedem Planfeststellungsverfahren einzuholen und zu berücksichtigen sind. Hier wurden auch alle Anregungen, die aus Sicht des Naturschutzes seit 2006 mit beobachtet wurden, vorgetragen.
Diese aktuellen Hinweise fließen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens in die Gesamtbewertung und Abwägung des LBM ein.
| Datum: | 25.04.2012 |
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