Landwirtschaftliche Beregnung in der Südpfalz
SGD Süd präsentiert Gutachten
Für das erste Gutachten aus dem Jahr 2009 wurde ein regionales Grundwassermodell für die Südpfalz aufgebaut und in Modellrechnungen die Einflussbereiche der Grundwasserentnahmen zur landwirtschaftlichen Beregnung abgeschätzt. Die sich im Ergebnis herauskristallisierten potentiellen Konfliktflächen sowie die Konversionsflächen des Tabakanbaus wurden in dem nun vorliegenden Folgegutachten weitergehend betrachtet. Schwerpunkte sind insbesondere die Überprüfung der Bereitstellung der erforderlichen Beregnungsmengen aus den verschiedenen Grundwasserstockwerken sowie deren Eignung zur Entnahme, die Entnahme von Oberflächenwasser (Rheinwasser) zur Beregnung in Rheinnähe und das Auffinden optimaler Entnahmestandorte für den Bau von zentralen Tiefbrunnengalerien.
Die Untersuchungen haben ergeben, dass die Tiefbrunnenanlagen ermöglichen, die Flächen des Gebietes Hochstadt-Lustadt-Zeiskam unter den derzeitigen Nutzungsverhältnissen umweltverträglich mit Beregnungswasser zu versorgen. Die hierzu benötigten Beregnungswassermengen von 3,4 Millionen Kubikmeter pro Jahr (m³/a) stellen aber gleichsam die Obergrenze an verfügbarem Grundwasserdargebot dar, welches umweltverträglich genutzt werden kann.
Bei einem Beregnungswasserbedarf von circa 4,8 Millionen m³/a, der bei den erkennbaren Entwicklungsmöglichkeiten des betrachteten Gebietes im Gemüsebau entstehen könnte (Zukunftsszenario), würden sich jedoch Konflikte wegen abgesenkter Grundwasserstände in feuchteabhängigen Biotopen abzeichnen. Eine langfristig nachhaltig gesicherte Beregnung des Verbandsgebietes ist nur durch eine zentrale Entnahme von Oberflächenwasser in Rheinnähe zu erreichen. Für die Umsetzung solcher Maßnahmen wird aus Sicht von Neumann die Gründung eines Wasser- und Bodenverbandes unabdingbar sein.
Was die Umstellung des Tabakanbaus auf Gemüseanbau mit erhöhtem Beregnungsbedarf betrifft, so ist eine Beibehaltung der dezentralen Strukturen der Feldberegnung möglich. Insgesamt sind die Flächen des Tabakanbaus mit weniger als 1.000 Hektar klein und nicht zusammenhängend, so dass kein wesentlicher Beregnungsmehrbedarf durch die Umstellung auf den Gemüseanbau zu erwarten ist.
| Datum: | 09.05.2011 |
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