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Das Gebäude der SGD Süd in Neustadt an der Weinstraße
Startseite  >  SGD Süd erlässt Planfeststellungsbeschluss für den Deichausbau Speyer - Binshof

SGD Süd erlässt Planfeststellungsbeschluss für den Deichausbau Speyer - Binshof


Neustadt an der Weinstraße/Speyer/Otterstadt - Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hat den Planfeststellungsbeschluss für den Deichausbau im Abschnitt „Speyer-Binshof“ (zwischen Deich-km 3+475 und 5+245, Deichabteilung III) erlassen. Wie Vizepräsident Willi Tatge erläutert, liegen damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Verbesserung des Hochwasserschutzes im Bereich zwischen der Autobahnbrücke und der Abzweigung K 23 in der Gemarkung Speyer vor. Die Bauphase wird voraussichtlich knapp 2 Jahre dauern; die Kosten für die Baumaßnahme betragen circa 2,2 Millionen Euro. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2013 vorgesehen.

Anlass zum Ausbau dieses knapp 2 Kilometer langen Deichabschnitts geben neuere technische Erkenntnisse, welche belegen, dass auch Deiche einschließlich ihres Untergrunds einem Alterungsprozess unterliegen. Im Zuge dieser Maßnahme wird der Deich auf das in der Ländervereinbarung zwischen Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz vereinbarte Niveau für die Rheindeichsysteme erhöht und der Hochwasserschutz für ein 200-jährliches Hochwasserereignis (BHW 200) sichergestellt.

Private Einwendungen gegen das Vorhaben wurden nicht eingelegt. Die im Rahmen der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Bedenken und Anregungen wurden in den Planfeststellungsbeschluss übernommen.

„An der Deichertüchtigung besteht ein erhebliches öffentliches Interesse“, so Tatge. „Nur so können die Bevölkerung in der Rheinniederung sowie deren Schutzgüter vor den Gefahren des Hochwassers bewahrt werden. Die sensiblen Naturbelange im Gebiet wurden in der Planung umfänglich berücksichtigt“.