Bauaufsicht
Als obere Bauaufsichtsbehörde übt die SGD Süd Fachaufsicht über die folgenden unteren Bauaufsichtsbehörden aus:
- Stadtverwaltung Frankenthal
- Kreisverwaltung Alzey Worms
- Stadtverwaltung Kaiserslautern
- Kreisverwaltung Bad Dürkheim
- Stadtverwaltung Landau
- Kreisverwaltung Donnersbergkreis
- Stadtverwaltung Ludwigshafen
- Kreisverwaltung Germersheim
- Stadtverwaltung Mainz
- Kreisverwaltung Kaiserslautern
- Stadtverwaltung Neustadt
- Kreisverwaltung Kusel
- Stadtverwaltung Pirmasens
- Kreisverwaltung Mainz-Bingen
- Stadtverwaltung Speyer
- Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
- Stadtverwaltung Worms
- Kreisverwaltung Südwestpfalz
- Stadtverwaltung Zweibrücken
- Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- Stadtverwaltung Bingen
- Stadtverwaltung Ingelheim
Die folgenden Verbandsgemeindeverwaltung haben die Teilfunktion einer unteren Bauaufsichtsbehörde:
- Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau
- Verbandsgemeindeverwaltung Dahner-Felsenland
- Verbandsgemeindeverwaltung Schönenberg-Kübelberg
- Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land
Für die Erteilung von bauaufsichtlichen Genehmigungen sowie für Fragen, die mit dem Neubau, der baulichen Änderung und der Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zu tun haben, sind grundsätzlich die oben genannten Verwaltungen als unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig.
Die Fachaufsicht der SGD Süd soll sicherstellen, dass die unteren Bauaufsichtsbehörden ihre Aufgaben im Einklang mit dem öffentlichen Recht wahrnehmen. Hierbei steht die Beratung der Unteren Bauaufsichtsbehörden in allen technischen und rechtlichen Vollzugsaufgaben im Mittelpunkt. Das Referat 43 leistet damit einen wichtigen Beitrag zur einheitlichen Rechtsanwendung und Transparenz von Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörden.
Darüber hinaus ist das Referat 43 zentraler Ansprechpartner für Bürger, Architekten und Bauherren sowie Gemeinden in Konfliktfällen bzw. bei Meinungsverschiedenheiten mit den unteren Bauaufsichtsbehörden. Hierdurch ergibt sich die Chance, im Vorfeld gerichtlicher Streitverfahren eine Klärung der Sach- und Rechtsfragen herbeizuführen.
Zuständigkeiten im Einzelnen:
- Fachaufsicht
- Vollzug der Landesbauordnung
- Kenntnisgabeverfahren bei Vorhaben der Landesverteidigung
- Mitwirkung bei Zulassungsverfahren für bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung in der Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
- Bearbeitung und Entscheidung über Beschwerden, Eingaben und Petitionen, auch im Bereich des Städtebaus
- Prüfung der Widerspruchsentscheidungen der Kreis- und Stadtrechtsausschüsse in Bausachen
- Entscheidungen über Widersprüche von Gemeinden
Kontakt
Frank Hoffmann
Telefon: 06321 99-2003
Barbara Scherbarth (für Kenntnisgabeverfahren bei Vorhaben der Landesverteidigung)
Telefon: 06321 99-2487
Bauvorschriften (Link):
http://www.fm.rlp.de/startseite/bauen-und-wohnen/baurecht-und-bautechnik/bauvorschriften/
Vordrucke (Link):
http://www.fm.rlp.de/startseite/bauen-und-wohnen/baurecht-und-bautechnik/vordrucke/
Technische Baubestimmungen (Link):
http://www.fm.rlp.de/startseite/bauen-und-wohnen/baurecht-und-bautechnik/bauprodukte-und-bauarten/liste-der-technischen-baubestimmungen/

