Hochbau
Das Aufgabengebiet „Hochbau“ wird geprägt durch die Funktion des Referates 43 als „Bauverwaltung“ gemäß den „baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau)“ des Haushaltsrechts im Zusammenhang mit finanziellen Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz für Hochbaumaßnahmen. Der Zuwendungsempfänger wird hinsichtlich der Standortwahl, des Raumprogramms, der Planung, Durchführung und Abrechnung der Baumaßnahmen beraten.
Hierzu zählen zum Beispiel:
- Kommunale Einrichtungen (Investitionsstock)
- Schulbau
- Sozialbauten
- Bauten für die Kinder-/Jugend-/Familienförderung, Studierendenwohnheime
- Wirtschaftsnahe ~, tourismusorientierte ~, Forschungs- und Technologieinfrastruktur
- Sportstätten
Dem Referat obliegen dabei folgende Aufgaben gemäß ZBau:
- Mitwirkung bei der Vorbereitung des Antrages
- Beratung bei der Aufstellung des Bauunterlagen
- Prüfung der Bauunterlagen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Planung und Konstruktion sowie der Angemessenheit der Kosten
- Überprüfung der Bauausführung
- Prüfung des Verwendungsnachweises
Geänderte Zuständigkeit:
Seit dem 1. Juli 2011 sind die baufachlichen Prüfungen (Z-Bau) gemäß Ministerratsbeschluss vom Januar 2010 von der ADD auf die SGDen übergegangen. Davon unberührt bleibt die Aufgabenwahrnehmung durch die ZBau-Prüfgruppe beim LBB.
Neben der Funktionalität und Gestaltungsqualität der Baumaßnahme ist der sparsame und wirtschaftliche Einsatz sowie die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel das Ziel.
Kontakt:
Architektin Dipl.-Ing. Dagmar Deutschler
Telefon: 06321 99-2224

