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Gebäudefassade
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Hochbau


Das Aufgabengebiet „Hochbau“ wird geprägt durch die Funktion des Referates 43 als „Bauverwaltung“ gemäß den „baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau)“ des Haushaltsrechts im Zusammenhang mit finanziellen Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz für Hochbaumaßnahmen. Der Zuwendungsempfänger wird hinsichtlich der Standortwahl, des Raumprogramms, der Planung, Durchführung und Abrechnung der Baumaßnahmen beraten.

Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Kommunale Einrichtungen (Investitionsstock)
  • Schulbau
  • Sozialbauten
  • Bauten für die Kinder-/Jugend-/Familienförderung, Studierendenwohnheime
  • Wirtschaftsnahe ~, tourismusorientierte ~, Forschungs- und Technologieinfrastruktur
  • Sportstätten

Dem Referat obliegen dabei folgende Aufgaben gemäß ZBau:

  • Mitwirkung bei der Vorbereitung des Antrages
  • Beratung bei der Aufstellung des Bauunterlagen
  • Prüfung der Bauunterlagen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Planung und Konstruktion sowie der Angemessenheit der Kosten
  • Überprüfung der Bauausführung
  • Prüfung des Verwendungsnachweises

Geänderte Zuständigkeit:

Seit dem 1. Juli 2011 sind die baufachlichen Prüfungen (Z-Bau) gemäß Ministerratsbeschluss vom Januar 2010 von der ADD auf die SGDen übergegangen. Davon unberührt bleibt die Aufgabenwahrnehmung durch die ZBau-Prüfgruppe beim LBB. 

Neben der Funktionalität und Gestaltungsqualität der Baumaßnahme ist der sparsame und wirtschaftliche Einsatz sowie die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel das Ziel.

Kontakt:

Architektin Dipl.-Ing. Dagmar Deutschler
Telefon: 06321 99-2224