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Soziale Wohnraumförderung


Die soziale Wohnraumförderung von Rheinland-Pfalz besteht aus den Bereichen:

  • Wohneigentum
  • Modernisierung
  • Mietwohnungen
  • Förderung von Wohngruppen (Modellvorhaben).

Die Informationsbroschüren zu den Programmen finden Sie auf der Seite der Investitions- und Strukturbank (ISB). Ebenfalls werden dort die notwendigen Vordrucke bereitgehalten

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd ist zuständig für den Programmteil Mietwohnungen.

Die Mietwohnraumförderung richtet sich an Interessenten, die bereit sind, durch Wohnungsbau solche Haushalte im Land bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Der Empfänger übernimmt als Gegenleistung für die Fördergelder Pflichten, insbesondere Belegungs- und Mietbindungen. Er verpflichtet sich, nur an Haushalte, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten, zu vermieten und nicht mehr als die vereinbarte Miete zu nehmen, die regelmäßig unterhalb des Marktmietenniveaus liegt.

Bevorzugt gefördert wird die Erneuerung des sanierungsbedürftigen Wohnungsbestandes durch Umbau, Umwandlung, Ausbau oder Erweiterung, daneben auch bedarfsgerecht der Neubau von Mietwohnungen. Es gilt, dem demografischen Wandel und den Bedürfnissen einer sich ändernden Gesellschaft Rechnung zu tragen. Daher haben Projekte des Betreuten Wohnens (Wohnungen für ältere Menschen und Behinderte) Vorrang.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in das Mietwohnungsprogramm werden von den Verwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie von den Kreisverwaltungen entgegengenommen und an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion weitergeleitet.

Aufgabe des Referates 43 ist es, die Förderfähigkeit der angemeldeten Bauvorhaben anhand der einschlägigen Auswahlkriterien des jeweiligen Jahresprogramms zu beurteilen und die Einplanung im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen vorzunehmen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, selbst wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die für die Förderzusage zuständigen Stellen entscheiden nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel.

Links

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz: "Soziale Wohnraumförderung“

Investitions- und Strukturbank (ISB)

Publikationen zu den Förderthemen der ISB Rheinland-Pfalz

Vordrucke der ISB Rheinland-Pfalz

Kontakt

Barbara Scherbarth
Telefon: 06321 99-2487