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Anlagensicherheit


Unfälle, wie diejenigen von Seveso, Enschede oder Toulouse haben gezeigt, welche Gefahren von Industrie- und Gewerbebetrieben bei der Herstellung und Verwendung gefährlicher Stoffe ausgehen können.

Zur Verhinderung solcher schweren Unfälle werden hohe Anforderungen an die Sicherheit bestimmter Anlagen gestellt. In der Europäischen Union sind in der Seveso II-Richtlinie aus dem Jahr 1996 Mindeststandards für Errichtung und Betrieb sowie das Sicherheitsmanagement solcher Anlagen festgelegt. Diese Anforderungen wurden im Jahr 2000 durch die Störfall-Verordnung (StörfallVO) in deutsches Recht übernommen und durch die Änderung der StörfallVO im Jahr 2005 nochmals verschärft.

So müssen für Betriebsbereiche, in denen bestimmte gefährliche Stoffe in größeren Mengen vorhanden sind, Vorkehrungen getroffen werden, die geeignet sind einen Störfall zu verhindern. Weiterhin sind Maßnahmen zu ergreifen, die Auswirkungen möglicher Störfälle möglichst gering zu halten.

Aufgaben:

  • Beratung hinsichtlich der Betreiberpflichten nach Störfallverordnung
  • prüft die Anzeigen
  • Durchführung plan- und regelmäßiger Störfallinspektionen
  • Prüfung von Sicherheitsberichten und des Sicherheitsmanagements
  • Zusammenarbeit mit dem Katastrophenschutz