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Fabrikanlage
Startseite  >  Themen  >  Immissionsschutz  >  Lärm und Erschütterung

Lärm und Erschütterung


Lärm und Erschütterungen können nicht nur eine erhebliche Belästigung darstellen, sondern je nach Intenstät und Dauer sogar zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Menschen führen. Gerade in der Nähe von Industrie- oder Gewerbeanlagen können Belästigungen durch Lärm oder auch Erschütterungen auftreten.

Die Abteilung Gewerbeaufsicht kann hier durch Messungen die Einhaltung der Richtwerte für Geräusche in der Nachbarschaft, aber auch am Arbeitsplatz sicherstellen.

Bereits bei der Planung und Aufstellung von Bebauungsplänen und den nachfolgenden Genehmigungsverfahren von Gewerbe- und Industriebetrieben wird die Abteilung Gewerbeaufsicht zur Vermeidung oder Verminderung von späteren Nutzungskonflikten beteiligt. 

Aufgaben:

  • Überprüfung von Lärmarbeitsplätzen und Einleitung evtl. notwendiger Abhilfemaßnahmen
  • Beratung von Betrieben in Lärmminderungsfragen
  • Überprüfung der Beeinträchtigungen der Nachbarschaft durch Lärm, Körperschall und Erschütterung von gewerblichen Anlagen
  • Abgabe fachtechnischer Stellungnahmen im Rahmen von bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • fachtechnische Stellungnahmen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen hinsichtlch möglicher späterer Nutzungskonflikte