Luft
Die nachhaltige Sicherstellung sauberer Luft und guter Luftqualität ist Ziel der Luftreinhaltung.
Hier konnten seit den 80er Jahren durch die Einführung neuer Technologien erhebliche Verringerungen der Emissionen in Industrie, Verkehr sowie Land- und Forstwirtschaft erreicht werden.
Auch in Zukunft müssen Belastungen unserer Luft weiter reduziert werden. So schreibt das Bundesimmissionsschutzgesetz vor, dass zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Luftverunreinigungen, die Neuerrichtung und Änderung industrieller Anlagen einer Genehmigung bedürfen (mit entsprechenden Begrenzungen von u.a. Luftschadstoffen).
Während des Betriebes dieser Anlagen müssen Immissions- und Emissionswerte für Luftschadstoffe, dazu gehören auch Gerüche, überwacht werden.
Aufgaben:
- Information über emissionsarme Verfahren nach dem Stand der Technik
- Auswertung von Emissionsmessberichten
- Veranlassung der Durchführung von Schadstoffmessungen
- Veranlassung der Durchführung von Immissionsmessungen
- Entgegennahme von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern und deren Überprüfung
- Veranlassung ggfs. erforderlicher Maßnahmen zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte
- Verhängung von Bußgeldern bei entsprechenden Gesetzesverstößen

