Raumordnung und Landesplanung
Jeder Mensch beansprucht Raum, sei es ein Supermarkt, eine Schule, ein Schwimmbad oder ein Wohngebiet. Flächen werden bebaut, versiegelt, überplant. Aufgabe von Raumordnung und Landesplanung ist es, diese Aktivitäten zu ordnen.
Raumordnung
ist die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von Räumen (Europa, Bundesrepublik, Länder, Regionen, Kreise). Raumordnung soll die bestmögliche Nutzung des Lebensraumes gewährleisten. Gesetzlich geregelt ist die Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland im Raumordnungsgesetz (ROG).
Landesplanung
bezeichnet Raumordnung und Regionalplanung auf der Ebene der 16 Bundesländer. In Rheinland-Pfalz erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Landesplanungsgesetz (LPlG). Der Bereich Rheinhessen und Pfalz ist in drei Regionen aufgeteilt: Westpfalz, Rheinhessen-Nahe und Rheinpfalz.
Regionalplanung
ist Teil der Landesplanung. Der Regionalplan (Regionaler Raumordnungsplan) bildet die überörtliche, überfachliche und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region ab. Die regionalen Planungsgemeinschaften haben weiterführende Aufgaben innerhalb der Region wahrzunehmen. Dazu zählten die Erstellung von Raumordnungsberichten und fachlich oder räumlich begrenzten Teilplänen. Mit dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz sind dem Verband Region Rhein-Neckar erweiterte Kompetenzen zugewiesen worden.

