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Kartenauszug
Startseite  >  Themen  >  Raumordnung und Landesplanung  >  Raumordnung

Raumordnung


Raumordnung ist eine staatliche Aufgabe. Sie ist auf die planmäßige und vorausschauende  Gestaltung eines Gebietes und die bestmögliche Nutzung des Lebensraumes gerichtet. Raumordnung formuliert überörtliche und fachübergreifende Entwicklungsvorstellungen und setzt diese mittels Programmen, Plänen und Maßnahmen um. Zuständig für die Raumordnung in Rheinhessen und der Pfalz ist die Obere Landesplanungsbehörde. Sie führt raumordnerische Prüfverfahren nach der Raumordnungsverordnung und dem Landesplanungsgesetz durch. Auf regionaler Ebene erstellen die Planungsgemeinschaften Rheinhessen-Nahe und Westpfalz die Regionalpläne. Für das Gebiet der Rheinpfalz übernimmt der Verband Region Rhein-Neckar diese Aufgabe. 

Die Obere Landesplanungsbehörde ist in zahlreiche internationale Kooperationen eingebunden:

Oberrheinkonferenz
Arbeitsgruppe Raumordnung in der Oberrheinkonferenz
Arbeitsgruppe Verkehr in der Oberrheinkonferenz
Arbeitsgruppe Raumordnung Expertenausschuss Graphisches Informationssystem (GISOR)

Großregion
Arbeitsgruppe Raumordnung der Regionalkommission Saar-Lor-Lux-Trier/Westpfalz

REGIO PAMINA
Zuständigkeit bei der Raumordnung für das Gebiet Rheinpfalz, Teil der PAMINA-Region
Arbeitsgruppe INTERREG III und IV

Ergänzende Informationen finden Sie unter:

Raumordnung in Europa
Europäische Raumordnungsministerkonferenz - CEMAT
Europäisches Raumentwicklungskonzept - EUREK
Europäische Regionalpolitik - Inforegio

Raumordnung in der Schweiz
Raumordnung in Österreich