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Feuerwerkskörper
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Sprengstoff


Symbol Explosion
Symbol Explosion

Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist mit besonderen Gefahren verbunden. Aus diesem Grund ist vor der Verwendung dieser Stoffe der Erwerb einer speziellen Fachkunde erforderlich, bei bestimmten Anwendungsgebieten ist die Teilnahme an Wiederholungslehrgängen gesetzlich vorgeschrieben.

Explosionsgefährliche Stoffe werden beispielsweise in folgenden Bereichen verwendet:

  • Abbrucharbeiten durch Bauwerkssprengungen
  • Lockerungssprengungen in Steinbrüchen
  • Peroxide in der chemischen Industrie
  • Airbag- und Gurtstraffereinheiten im Fahrzeugbau
  • Herstellung von Feuerwerkskörpern

Die Anforderungen an den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind im Sprengstoffgesetz verankert. Neben der erforderlichen Fachkunde muss der Anwender auch die hier beschriebenen Voraussetzungen an die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit erfüllen. Nach Überprüfung aller Voraussetzungen erteilt die Gewerbeaufsicht die nach dem Sprengstoffgesetz erforderlichen Erlaubnisse und Befähigungsscheine.

Sportschützen

Sportschützen benötigen u.a. eine Erlaubnis für das Vorderladerschießen und das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.

Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen

Sollen größere Mengen an explosionsgefährlichen Stoffen aufbewahrt werden, ist zudem die Erteilung einer Lagergenehmigung erforderlich.