Sprengstoff
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Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist mit besonderen Gefahren verbunden. Aus diesem Grund ist vor der Verwendung dieser Stoffe der Erwerb einer speziellen Fachkunde erforderlich, bei bestimmten Anwendungsgebieten ist die Teilnahme an Wiederholungslehrgängen gesetzlich vorgeschrieben. Explosionsgefährliche Stoffe werden beispielsweise in folgenden Bereichen verwendet:
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Die Anforderungen an den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind im Sprengstoffgesetz verankert. Neben der erforderlichen Fachkunde muss der Anwender auch die hier beschriebenen Voraussetzungen an die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit erfüllen. Nach Überprüfung aller Voraussetzungen erteilt die Gewerbeaufsicht die nach dem Sprengstoffgesetz erforderlichen Erlaubnisse und Befähigungsscheine.
Sportschützen
Sportschützen benötigen u.a. eine Erlaubnis für das Vorderladerschießen und das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.
Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen
Sollen größere Mengen an explosionsgefährlichen Stoffen aufbewahrt werden, ist zudem die Erteilung einer Lagergenehmigung erforderlich.


