Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht
Suche
Erweiterte Suche
  • Aktuelles
  • Pressemitteilungen
  • Jahresberichte
  • Ausbildung/Praktikum
  • Themen
    • Abfallwirtschaft
    • Arbeitnehmerschutz
    • Asbest
    • Bauwesen
    • Bodenschutz
    • Deponien
    • Einheitlicher Ansprechpartner - für Existenzgründungen
    • Entschädigung und Enteignung
    • Europa für Bürgerinnen und Bürger
    • Fischerei
    • Flächenmanagement
    • Förderprogramme Klimaschutz
    • Gefahrstoffe
    • Gentechnik
    • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
    • Immissionsschutz
    • Labor/Gewässeraufsicht
    • Mutterschutz/Kündigungs-schutz
    • Naturschutz
    • Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)
    • Raumordnung und Landesplanung
    • Sprengstoff/Pyrotechnik
    • Strahlenschutz
      • Ionisierende Strahlung
      • Nicht ionisierende Strahlung
    • Verbraucherschutz und Produktsicherheit
    • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
    • Wasserwirtschaft
  • Organigramme
  • Über uns
  • Links
  • Downloadbereich
  • Extranet
  • Mediathek
  • Datenschutz
  • Ihr Weg zu uns
  • Impressum
  • Kontakt/Telefonverzeichnis
  • Newsletter
  • Sitemap
  • Startseite
  • www.rlp.de
Hochspannung: Quelle ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit/B. Hiss
Startseite  >  Themen  >  Strahlenschutz  >  Nicht ionisierende Strahlung

Nichtionisierende Strahlung


Zur nichtionisierenden Strahlung gehören unter anderem Radiowellen, Mikrowellen und die Infrarotstrahlung.

Durch nichtionisierende Strahlung ist die Übertragung von Daten (Ton und Bild) im Rundfunk-, Fernseh-, Navigations- und Telefonbereich möglich. Auf diese Weise werden auch Mikrowellenherde, Lasergeräte, Rotlichtlampen, Wärmebildkameras, Fernbedienungen usw. betrieben.

Seit Januar 1997 gilt in Deutschland die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV). Darin sind unter anderem Grenzwerte für hochfrequente Felder in der Umgebung von Funksendeanlagen, die auch den Bereich der Mobilfunkfrequenzen umfassen, festgelegt. Ziel der Verordnung ist es, den Schutz der Bevölkerung vor wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen aus derartigen Anlagen sicherzustellen.

Bei der Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte können die derzeit wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Gefahren vermieden werden.