Nichtionisierende Strahlung
Durch nichtionisierende Strahlung ist die Übertragung von Daten (Ton und Bild) im Rundfunk-, Fernseh-, Navigations- und Telefonbereich möglich. Auf diese Weise werden auch Mikrowellenherde, Lasergeräte, Rotlichtlampen, Wärmebildkameras, Fernbedienungen usw. betrieben.
Seit Januar 1997 gilt in Deutschland die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV). Darin sind unter anderem Grenzwerte für hochfrequente Felder in der Umgebung von Funksendeanlagen, die auch den Bereich der Mobilfunkfrequenzen umfassen, festgelegt. Ziel der Verordnung ist es, den Schutz der Bevölkerung vor wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen aus derartigen Anlagen sicherzustellen.
Bei der Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte können die derzeit wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Gefahren vermieden werden.

