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Neue Chancen für unsere Gewässer - EG-Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz

Informationsveranstaltungen im Frühjahr 2009


Die Erreichung eines guten Zustandes für unsere Gewässer – Oberflächengewässer und Grundwasser – ist das Ziel der am 22.12.2000 in Kraft getretenen Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Sie schafft einen Ordnungsrahmen zum Schutz der für Mensch und Natur lebenswichtigen Ressource Wasser.

Die Richtlinie berücksichtigt noch stärker als bisher die ökologische Funktion der Gewässer als Lebensraum für unterschiedliche Pflanzen und Tiere. Die Gewässer und deren Auenbereiche und Einzugsgebiete werden als Einheit betrachtet.

Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, die Gewässer samt ihrer Einzugsgebiete zukünftig unter Einbeziehung von ökologischen, ökonomischen sowie sozialen Zielsetzungen zu bewirtschaften. Hierzu sind bis Ende 2009 koordinierte Bewirtschaftungspläne einschließlich Maßnahmenprogrammen aufzustellen.

In Rheinland-Pfalz haben die Struktur- und Genehmigungsdirektionen die Maßnahmenprogramme gemeinsam mit den Maßnahmenträgern und unter Beteiligung sonstiger Betroffener, wie z.B. der Naturschutzverbände und der Landwirtschaft, entwickelt.

Begleitend zur Anhörung zum Bewirtschaftungsplan im ersten Halbjahr 2009 haben die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Informationsveranstaltungen durchgeführt. Bei diesen Veranstaltungen wurden die Maßnahmenprogramme für Gewässereinzugsgebiete vorgestellt und  mit den Teilnehmern diskutiert. Dabei ging es nicht um die detaillierte Vorstellung von Einzelmaßnahmen, sondern um die Darstellung der Programme als konzeptionelle Rahmenplanungen.

Ralf Neumann, Vizepräsident

Übersichtskarte

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert eine integrierte Bewirtschaftung der Oberflächengewässer innerhalb von kleinen bewirtschaftbaren Einheiten, den sogenannten Oberflächenwasserkörpern (OWK).
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