Freiraum
Das Landesplanungsgesetz und die Landesentwicklungsprogramme messen dem Freiraum eine hohe Bedeutung zu. Im Fokus stehen neben dem Schutzgedanken auch Nutzungsaufgaben, wie Land- und Forstwirtschaft oder freiraumgebundene Erholungsformen.
Als Planungsinstrument haben sich Regionalparke, z.T. auf der Grundlage von Masterplänen, durchgesetzt. Mit diesen Konzepten werden auch finanzielle Anreize für die Landschaftsentwicklung gesetzt.
Regionalpark Rheinhessen-Nahe
Regionalpark Rheinpfalz
INTERREG Projekt Rheinpark
Der Begriff des Freiraums oder der „Landschaft“ hat sich in den letzten Jahren von einer rein auf den freien Raum bezogenen Betrachtung gelöst. In den Fokus treten umfassende Landschaftskonzepte, die jeden Raum außerhalb der Siedlungen (z.T. sogar auch im Siedlungsgefüge) zum Gegenstand planerischer Überlegungen machen. Mit dem Landesentwicklungsprogramm (LEP IV)wird für Rheinland-Pfalz der Auftrag zur Erarbeitung eines Kulturlandschaftskatasters formuliert.
Als prägende Elemente der "Landschaft" sind dabei Landwirtschaft (Feldbau und Sonderkulturen), Forstwirtschaft (Wald), Naturschutz (Arten und Biotope, natürliche Lebensgrundlagen), Landschaftsschutz (Erholung, Freizeit) und kulturhistorische Stätten (Einzeldenkmale, Siedlungen) zu nennen.
Die Obere Landesplanungsbehörde gibt in diesem Zusammenhang Stellungnahmen in Flurbereinigungsverfahren, zu Freizeit- und Tourismuskonzepten, zur Ausweisung von Schutzgebieten sowie zu Einzelvorhaben (wie zum Beispiel Freizeitparks und Campingplätzen) ab.


