Rechtsverordnung Überschwemmungsgebiet Saulheimer Bach (Mühlbach)
Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes am Saulheimer Bach (Mühlbach) zwischen der Mündung des Gewässers in die Selz in der Gemarkung Nieder-Olm und Wörrstadt gemäß § 76 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)