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Einleitung


 Ihre Ansprechpartner
bei der SGD Süd

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd nimmt für den Südteil des Landes Rheinland-Pfalz die Aufgaben der Oberen Fischereibehörde wahr.

Die Obere Fischereibehörde hat hoheitliche, beratende, bewirtschaftende und sonstige fischereifachliche Aufgaben zu erledigen. Vor allem am Rheinstrom und dessen Seitenarmen besitzt das Land Rheinland-Pfalz eine Vielzahl von Fischereirechten. Insgesamt beträgt die Länge des Rheinhauptstromes und des staatlichen Fischereirechts 193 Stromkilometer mit einer Fläche der Seitengewässer von knapp 800 Hektar. Das fischereiliche Ausübungsrecht wurde im Jahr 2006 an die Freizeitfischereiverbände und im Jahr 2007 an die Berufsfischerei neu verpachtet.

Als Fischereirechtsinhaber und Verpächter der landeseigenen Fischereirechte obliegt der Oberen Fischereibehörde auch die staatliche Fischereiaufsicht. Zu den Aufgaben der staatlichen Fischereiaufseher gehört die Kontrolle des staatlichen Fischereischeins und des Fischereierlaubnisscheins, die Kontrolle der gefangenen Fische, der Köder, der Fanggeräte und der Behälter in Fahrzeugen (auch in Kraftfahrzeugen), von Fischbehältern in offenen Gewässern sowie der Personalien. Als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind die staatlichen Fischereiaufseher in die Strafverfolgung mit eingeschaltet.

Ein weiteres Aufgabengebiet der Oberen Fischereibehörde ist die Bearbeitung von Anträgen zur Förderung der Fischerei. Es können dabei Zuwendungen für  Erhaltung und  Vermehrung der Fischbestände, die Sicherung des Fischwechsels und die Festigung der Existenz der Fischereibetriebe, die Sicherung der Fangmöglichkeiten der Freizeitfischerei, die Gewinnung fischereibiologischer und -wirtschaftlicher Daten und Kenntnisse sowie die Vertiefung der Grundlagen fischereibezogener Wissenschaften als Projektförderung gewährt werden. Ein Anspruch des Antragsstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht (siehe Zuwendungen zur Förderung der Fischerei → download).

Im Rahmen der Dienstausübung führt die Obere Fischereibehörde auch die Fischereifachberatung im Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd durch. Die Fischereifachberatung stellt eine beratende und eine fachlich begleitende Unterstützung für Fisch- und Teichwirte, Berufsfischer und Freizeitfischer dar. Hierbei möchte die Obere Fischereibehörde bei der Lösung aktuell fachlicher Fragestellung aktiv zur Seite stehen.

Einen großen Arbeitsschwerpunkt stellt heutzutage der Fischartenschutz und gleichzeitig die Weiterführung des Fischartenkatasters dar. Innerhalb des Fischartenkatasters werden die erfassten Daten aller Fischbestandserhebungen gesammelt und ausgewertet. Auf Grund dieser Daten können Rückschlüsse über den Zustand der einheimischen Fischbestände gezogen werden.

Zusätzlich führt die Obere Fischereibehörde ein Fischmonitoring nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie an ausgewählten Messstellen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch. Dabei werden an 99 Messstellen an unterschiedlichen Gewässertypen die vorkommenden Fischbestände, Artenzusammensetzungen und -dichten erfasst und mit Hilfe des fischbasierten Bewertungsverfahrens für Fließgewässer (FIBS) verarbeitet und bewertet. Diese gewonnenen Daten stellen eine Grundlage für die nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erstellenden Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne dar.