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Städtebau


Quelle: Stadtverwaltung Speyer
Quelle: Stadtverwaltung Speyer

Nach Abschluss der von den Gemeinden als Träger der Planungshoheit in eigener Verantwortung durchzuführenden Bauleitplanverfahren sind Flächennutzungspläne nach § 6 Baugesetzbuch und nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelte Bebauungspläne nach § 10 Abs. 2  Baugesetzbuch von kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zur Genehmigung vorzulegen.

Referat 43 prüft, ob diese sogenannten „Bauleitpläne“ ordnungsgemäß zustande gekommen sind, ob sie mit den Vorschriften des Baugesetzbuches und den auf Grund des Baugesetzbuches erlassenen sowie sonstigen Rechtsvorschriften im Einklang stehen und ob die öffentlichen und privaten Belange gerecht abgewogen wurden. Es handelt sich um eine Rechtskontrolle und keine Zweckmäßigkeitskontrolle. Bestandteil ist hierbei eine umfassende Beratung der Gemeinden in rechtlicher und fachlicher Hinsicht.

Kontakt

Jürgen Proß
Tefon: 06321 99-2219

Carsten Hofsäß
Tefon: 06321 99-2227


Bauvorschriften (Link):
http://www.fm.rlp.de/startseite/bauen-und-wohnen/baurecht-und-bautechnik/bauvorschriften/