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Flusslandschaft
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Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)


Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG; EG-WRRL) ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Der europäische Gewässerschutz wurde in der Vergangenheit durch zahlreiche Richtlinien geprägt, die sich aber nur sektoral mit einzelnen Aspekten befassten (z.B. die Kommunalabwasser-, die Trinkwasser- oder die Badegewässerrichtlinie). Die EG-WRRL schafft nun einen einheitlichen Rahmen für die europäische Wasserpolitik. Damit liegt eine neue Grundlage für ein gemeinsames wasserwirtschaftliches Handeln in Europa vor.

Mit der EG-WRRL wird ein europäischer Gewässerschutz auf einem einheitlichen und hohen Niveau gewährleistet. Zentrales Ziel ist die Erreichung des „Guten Zustandes“ aller Gewässer, der Oberflächengewässer und des Grundwassers, bis 2015. Hierzu sind die Gewässer unabhängig von politischen Grenzen nach einheitlichen Kriterien in Flussgebietseinheiten zu bewirtschaften. Maßgeblich für Rheinland-Pfalz ist die Flussgebietseinheit Rhein.

Für jede Flussgebietseinheit sind ein Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm aufzustellen, um die festgelegten Ziele zu erreichen.

Zur effizienten Umsetzung der EG-WRRL wurde das Rheineinzugsgebiet in neun Bearbeitungsgebiete aufgeteilt. Die SGD Süd ist federführend zuständig für den rheinland-pfälzischen Teil des Bearbeitungsgebietes Oberrhein. Sie hat aber auch wesentliche Anteile an den Bearbeitungsgebieten Mosel-Saar und Mittelrhein.

Die wichtigsten Begriffe rund um die EG-WRRL sind im Glossar  erklärt. Weitere Informationen zur EG-WRRL und deren Umsetzung in Rheinland-Pfalz sind unter der www.wrrl.rlp.de  zu finden.

Arbeitsprogramm und Zeitplan

Informationsveranstaltungen

Bewirtschaftungsplan