Mutterschutz/Kündigungsschutz
Sie gelten für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, auch für Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte sowie für Auszubildende. Auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses (zeitlich befristet) oder den zeitlichen Umfang der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit kommt es nicht an. Auch sogenannte "Geringverdienerinnen" sind geschützt. Für Selbstständige gelten diese Vorschriften dagegen nicht, Beamtinnen und Soldatinnen fallen unter die Mutterschutzverordnungen des Bundes oder der Länder.
Während der Schwangerschaft und auch danach sowie in der Elternzeit, auf die Mütter und Väter Anspruch erheben können, besteht Kündigungsschutz.
Alle wichtigen Informationen, Gesetze, Merkblätter und Vordrucke finden Sie auf der folgenden Seite des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz:

