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Kohleheizkraftwerk Mainz

SGD Süd hebt sofortige Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Bescheide auf

Neustadt an der Weinstraße/Mainz – "Die sofortige Vollziehung des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids, der ersten Teilgenehmigung sowie der wasserrechtlichen Erlaubnisse wird aufgehoben. Grundlage ist die Erklärung des Unternehmens gegenüber der SGD Süd, dass die Finanzierung derzeit nicht gesichert ist. Damit ist dem Sofortvollzug die Grundlage entzogen. Dies habe ich dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mitgeteilt", informiert Prof. Dr. Hans-Jürgen Seimetz, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd. Über den weiteren Fortgang der verwaltungsgerichtlichen Verfahren hat nun das Oberverwaltungsgericht zu entscheiden.

Zum Hintergrund: Am 20. Januar 2009 erteilte die SGD Süd einen Vorbescheid über die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit und baurechtliche Zulässigkeit des Kohleheizkraftwerkes Mainz. Zeitgleich ergingen mehrere wasserrechtliche Zulassungsbescheide. Als nächstes beantragte die KMW AG als Vorhabensträger bei der SGD Süd die sofortige Vollziehung dieser Bescheide. Den Anträgen wurde am 4. Mai 2009 entsprochen. Einzelne Widerspruchsführer reichten daraufhin Eilanträge zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz ein.

"Die Aufhebung der sofortigen Vollziehung hat keinen Einfluss auf den Fortgang der anhängigen Widerspruchsverfahren. Wir werden daher zeitnah über die Widersprüche entscheiden", stellt Seimetz abschließend klar.

Weitere Hintergründen zum Verfahren finden Sie unter:

http://www.sgdsued.rlp.de/icc/Internet/nav/f0b/f0b02584-f6de-0213-1769-3e102700266c.htm

Datum:30.10.2009

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